C·A·P Startseite  
 << zurück www.cap.lmu.de vor >> 
  C·A·P Übersicht  

C·A·P-Info-Newsletter

  CAP Homepage  

Suchen

 
Aktuell C·A·P Projekte Publikationen Interaktiv Kontakt
  English Version  
   
 
Hinweis: Dies ist eine Archivseite der alten C·A·P-Website.
Die neue Website des C·A·P finden Sie unter www.cap.lmu.de.
 
   
 


N e w s  &  E v e n t s

Nagelprobe für die EU-Verfassung

Pressemeldung zum EU-Gipfeltreffen in Thessaloniki

18.06.2003 - Bertelsmann Forschungsgruppe Politik



Europa bleibt eine Baustelle, Foto: Europäische Kommission


München, 18. Juni 2003 - Der Gipfel in Thessaloniki entscheidet über das Schicksal des EU-Verfassungsentwurfs. "Ohne die richtigen strategischen Weichenstellungen droht die Arbeit des Konvents in der Regierungskonferenz unterzugehen und als weitere Blaupause ins Archiv der Integrationsgeschichte eingestellt zu werden", so Werner Weidenfeld, Präsidiumsmitglied der Bertelsmann Stiftung und Direktor des Centrums für angewandte Politikforschung (C·A·P). Daher sollten die Staats- und Regierungschefs nach Ansicht des Münchner Europaforschers beschließen, dass der Konvent einige der zentralen Schwachpunkte des Entwurfs nochmals angeht und korrigiert, die Konventsergebnisse als verbindliche Beratungsgrundlage für die Regierungskonferenz dienen sollen und umgehend eine breit angelegte Kommunikationsinitiative zur öffentlichen Vermittlung der EU-Verfassung initiiert wird.

Der Konvent hat seinen Verfassungsentwurf für die Europäische Union aus der Taufe gehoben. Dabei wurde einiges erreicht, was vor Jahresfrist noch unmöglich schien. Die Zusammenführung der bisherigen Verträge in einem Gesamtdokument, die Übernahme der Grundrechtscharta in die Verfassung und die Festlegung des Mitentscheidungsrechts des Europaparlaments als Regelverfahren in der Gesetzgebung sind Glanzpunkte der Konventsarbeit.

In anderen Bereichen konnten die Defizite aus fünfzig Jahren Integrationsgeschichte jedoch nicht behoben werden, betont Weidenfeld. Die undurchsichtige Verfassungsstruktur, die weit gehende Beibehaltung des Einstimmigkeitsprinzips in der Außen- und Sicherheitspolitik, das Vorschlagsrecht des Europäischen Rates bei der Auswahl des Kommissionspräsidenten und vor allem die unzureichende Reform des Ministerrates würden die Handlungsfähigkeit und Bürgernähe eines großen Europa konterkarieren. "So wird das große Europa sein Potenzial - vor allem in den Außenbeziehungen - nicht voll ausschöpfen können", mahnt der Europaexperte.

Bevor die Verfassung für die Bürger und Staaten Geltung erlangen kann, muss sie nun auf dem EU-Gipfel am 20./21. Juni 2003 in Thessaloniki eine erste Nagelprobe überstehen. Drei Weichenstellungen werden über das weitere Schicksal des Verfassungsentwurfs entscheiden:

Erstens sollten die Staats- und Regierungschefs dem Konvent den nötigen zeitlichen Spielraum zugestehen, um letzte Hand an die noch revidierbaren Schwachpunkte des Entwurfs zu legen. Dies betrifft vor allem die Straffung der Arbeitsweise des Ministerrates sowie die Abschaffung des Vetorechts, um Stillstand in einer EU mit 25 und mehr Mitgliedstaaten zu verhindern. Zudem sollte die Wahl des Kommissionspräsidenten vom Kopf auf die Füße gestellt werden. Das Europäische Parlament sollte den Kommissionspräsidenten wählen, der nur noch von den Staats- und Regierungschefs bestätigt wird. Das stärkt seine Legitimation und Stellung gegenüber dem Präsidenten des Europäischen Rates und unterstreicht die Bedeutung der Europawahlen.

Zweitens muss verhindert werden, dass die im Herbst 2003 beginnende Regierungskonferenz das Gesamtpaket aufschnürt und die bereits erreichten Fortschritte im Streit der nationalen Partikularinteressen zerrieben werden. Der Gipfel sollte daher prinzipiell beschließen, dass der Konventsentwurf nicht nur ein Vorschlag, sondern die verbindliche Grundlage für die kommende Regierungskonferenz ist. Für die Regierungskonferenz sollte zudem ein fester Zeitplan und ein klarer Auftrag formuliert werden.

Drittens muss bereits jetzt darüber nachgedacht werden, wie die Verfassung den Bürgern nahe gebracht werden kann. "Denn letztlich müssen die Bürger die Verfassung als Identität stiftendes Dokument der Einheit Europas akzeptieren", so der Politikberater Weidenfeld. Dazu sei eine langfristig angelegte Initiative nötig, um die Verfassung auf europäischer, nationaler, regionaler und kommunaler Ebene in eine breite Öffentlichkeit zu tragen. Hier seien die Regierungen und vor allem die Konventsteilnehmer in der Pflicht - ihr Auftrag wäre mit dem Ende der Beratungen in Brüssel noch nicht abgeschlossen. Nur so könne ein positiver Ausgang der notwendigen Referenden und Ratifikationsprozesse in den Mitgliedstaaten sichergestellt werden.


Projekt

Das Centrum für angewandte Politikforschung (C·A·P) begleitet gemeinsam mit der Bertelsmann Stiftung im Rahmen des Projektes Systemwandel in Europa die Arbeit des EU-Verfassungskonvents durch kritische Analysen und strategische Reformvorschläge. Die Anregungen werden dem Konvent und der Öffentlichkeit in einem eigens entwickelten Medium - dem Konvent-Spotlight - regelmäßig zur Verfügung gestellt. Alle bisherigen Ausgaben zum Download finden Sie unter: www.eu-reform.de.


Ansprechpartner

Janis A. Emmanouilidis
E-Mail: janis.emmanouilidis@lrz.uni-muenchen.de

Dr. Claus Giering
E-Mail: claus.giering@lrz.uni-muenchen.de

Centrum für angewandte Politikforschung (C·A·P)
Maria-Theresia-Str. 21
81675 München
Tel.: +49-89-2180-1300
Fax: +49-89-2180-1329

News & Events >>


  Webprojekt

EU-Konvent


Position

Licht und Schatten - eine Bilanz der Konventsergebnisse
Von Janis A. Emmanouilidis und Claus Giering, 20. Juni 2003
 
           
© 1998-2004 - Centrum für angewandte Politikforschung (C·A·P) - Ludwig-Maximilians-Universität München
Aktualisiert am: 24.06.2003   Impressum | Design by [meteme.de]   Seite drucken | Seitenanfang