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P o s i t i o n
Schieflage im System
Nachbesserungsbedarf im institutionellen
Machtgefüge der EU
Von Janis A. Emmanouilidis und Claus Giering,
Bertelsmann Forschungsgruppe Politik - 30. April 2003
Download (75 KB, PDF-Format): Vollversion
Die letzte Runde des Konvents ist eingeläutet. Mit den Artikelentwürfen
zu den Institutionen und den Außenbeziehungen der EU liegen alle
wichtigen Bestimmungen der künftigen Verfassung in einem ersten Entwurf
vor. In dieser entscheidenden Phase geht es nun um die Machtfrage in einer
EU der 25 und mehr Mitgliedstaaten. Das Präsidium hat einen Entwurf
vorgelegt, der zwar einerseits eine Reihe wichtiger Veränderungen
mit sich bringt, aber andererseits das Gleichgewicht der Institutionen
zu Lasten von Parlament und Kommission in eine Schieflage zu bringen droht.
Es besteht also noch erheblicher Nachbesserungsbedarf, der in den nur
noch vier ausstehenden Plenarsitzungen abgearbeitet werden muss.
Wir unterstützen ...
-
die Verringerung der Anzahl der Kommissare, da dadurch die Kommission
auch mit 25 und mehr Mitgliedstaaten handlungsfähig bleibt und
ihren Mitgliedern angemessene Aufgaben übertragen werden können;
-
die Stärkung des Kommissionspräsidenten bei der Festlegung
der internen Arbeitsteilung der Kommission, da er dadurch die Kommission
nach sachgerechten Erwägungen und nicht nach nationalem Proporz
gestalten kann;
-
die Aufteilung in einen öffentlich tagenden Gesetzgebungsrat,
der zusammen mit dem Europäischen Parlament die Gesetzgebung
der EU vornimmt, sowie mehrere Ratsformationen, die sich mit Aufgaben
in den Bereichen beschäftigen, in denen (noch) keine Gesetzgebung
stattfindet, oder in denen es um die Koordination der Umsetzung von
EU-Gesetzen geht;
-
die Einführung eines von den Staats- und Regierungschefs gewählten
Präsidenten des Europäischen Rates, der dessen Sitzungen
vorbereitet, leitet und darüber Bericht erstattet sowie die EU
auf seiner Ebene nach außen vertritt, da dies Kontinuität,
Visibilität und Kohärenz in der EU-Vertretung nach innen
und außen bringt.
-
die Verkleinerung des Europäischen Parlamentes auf maximal 700
Mitglieder und die Einführung einer proportional-degressiven
Sitzverteilung bei einem Minimum von vier Sitzen pro Mitgliedsland,
da dadurch die demokratische Legitimation und repräsentative
Vertretung der Bürger durch ihre Abgeordneten gestärkt und
auch künftige Erweiterungsrunden möglich werden.
Wir widersprechen ...
-
dem Vorschlagsrecht des Europäischen Rates bei der Auswahl des
Kommissionspräsidenten, da dies die Bedeutung der Europawahlen
als Wahl- und Kontrollakt für die Bürger konterkarieren
würde, so dass die positiven Effekte zur Stärkung des Europäischen
Parlaments und zur Personalisierung der Europapolitik verpuffen würden;
-
der Einführung von Listen, aus denen der Kommissionspräsident
seine Kommissare sowie möglicherweise auch noch stimmberechtigte
"delegierte Mitglieder" auswählen muss. Wir plädieren
dagegen dafür, dem Kommissionspräsidenten eine umsichtige
Auswahl, die Festlegung der Anzahl sowie die Zuordnung von unterschiedlichen
Positionen der Kommissare zu überlassen.
-
der unzureichenden Festlegung der Arbeitsteilung zwischen dem Präsidenten
des Europäischen Rates und des künftigen Außenministers
der EU, da ohne eine klare Rollenverteilung die Einflussmöglichkeiten,
die Glaubwürdigkeit und die Sichtbarkeit Europas in der Welt
geschwächt werden;
-
der Einrichtung eines Präsidiums innerhalb des Europäischen
Rates, da dadurch die Entstehung von Parallelstrukturen zur Europäischen
Kommission systemimmanent werden;
-
der Einsetzung eines Europäischen Kongresses, da neue Institutionen
die Komplexität Europas erhöhen würden, und der Konvent
selbst bereits das geeignete Forum für künftige Reformen
der EU-Verfassung ist.
Für eine politisch legitimierte Kommission
Die Europäische Kommission ist mit der sich verstärkenden Tendenz
konfrontiert, vom Europäischen Rat ins strategisch-politische Abseits
gedrängt zu werden. Um die Rolle der Kommission als Antriebskraft
und Katalysator einer den gemeinsamen Interessen verpflichteten Institution
wiederherzustellen, muss die Machtbasis und die politische Legitimität
der Kommission gestärkt werden.
Von entscheidender Bedeutung ist in diesem Zusammenhang die Frage nach
dem künftigen Verfahren zur Wahl des Kommissionspräsidenten.
Der Vorschlag des Konventspräsidiums sieht hier vor, dass der Europäische
Rat (die Staats- und Regierungschefs) unter Berücksichtigung der
Wahlen zum Europäischen Parlament mit qualifizierter Mehrheit einen
Kandidaten für das Amt des Kommissionspräsidenten vorschlägt.
Auf der Grundlage dieses Vorschlags wählt das Europäische Parlament
den Kommissionspräsidenten mit der Mehrheit seiner Mitglieder. Sollte
keine Mehrheit zustande kommen, wird das Verfahren bis zur endgültigen
Wahl eines Kommissionspräsidenten wiederholt.
Dieser Vorschlag entzieht aber einem Kompromiss die Geschäftsgrundlage,
der als Ausgangspunkt auf die Stärkung von Kommission und Parlament
abzielt, und nur unter dieser Bedingung die Einführung eines Präsidenten
des Europäischen Rates mitträgt. Zudem ist er nicht geeignet,
Demokratie und Bürgernähe im Rahmen der Europawahlen zu verbessern.
Der Wahlakt der Bürger muss sichtbare Auswirkungen haben. Der vom
Konventspräsidium eingebrachte Vorschlag sollte daher in einigen
zentralen Punkten geändert werden.
-
Als Ausgangspunkt im Verfahren sollte der Präsident der Kommission
nicht von den Staats- und Regierungschefs vorgeschlagen, sondern künftig
von den europäischen Parteien im Vorfeld der EP-Wahlen auf der
Basis eines gemeinsamen Wahlprogramms nominiert und nach der Konstituierung
des neuen Parlaments von diesem gewählt werden. Der vom Europäischen
Parlament gewählte Kommissionspräsident sollte daraufhin
von den Staats- und Regierungschefs mit qualifizierter Mehrheit bestätigt
werden. Käme keine Mehrheit im Europäischen Rat zustande,
sollte das Parlament seinen Kandidaten mit einer höher qualifizierten
Mehrheit bestätigen können, um drohende Blockadesituationen
gegen das Votum der Bürger nicht zu verstetigen. Ein derartiges
Verfahren zur Wahl des Kommissionspräsidenten würde die
Bedeutung der Europawahlen aufwerten und den parlamentarischen Charakter
des politischen Systems der EU stärken.
-
Das vom Konventspräsidium vorgeschlagene Verfahren zur Zusammensetzung
des Kommissionskollegiums sollte überarbeitet werden. Der Vorschlag
des Konventspräsidiums sieht vor, dass jeder Mitgliedstaat eine
Liste von drei Personen - darunter mindestens eine Frau - erstellt
und der Kommissionspräsident daraufhin aus dem Kreis der potentiellen
Kandidaten die 13 Mitglieder der Kommission bestimmt. Auch in dieser
Frage geht der Vorschlag des Konventspräsidiums nicht weit genug.
- Der Kommissionspräsident sollte die Mitglieder des Kollegiums
selbst bestimmen können. Es sollte dem politischen Geschick
des Kommissionspräsidenten überlassen bleiben, ein Kollegium
zu bilden, dass einer ausgewogenen geographischen und geschlechterspezifischen
Aufteilung sowie der politischen Zusammensetzung im Europäischen
Parlament und Europäischem Rat Rechnung trägt. Auf den
Status "delegierter Mitglieder" sollte verzichtet werden.
- Im Hinblick auf die Besetzung des Postens eines künftigen
Außenministers, der die bisher getrennten Positionen des Außenkommissars
und des Hohen Repräsentanten für die GASP in einer Person
vereint ("Doppelhut"), sollte in einer ersten Übergangsphase
der Europäische Rat dem Kommissionspräsidenten Kandidaten
für das Amt des künftigen Außenministers vorschlagen.
- Am Ende des Verfahrens sollte sich das gesamte Kommissionskollegium
dem Zustimmungsvotum des Europäischen Parlaments stellen und
vom Europäischen Rat bestätigt werden.
-
Mit Blick auf eine mögliche Amtsenthebung der Kommission schlägt
der Entwurf des Konventspräsidiums vor, dass das Europaparlament
dem Kollegium das Misstrauen aussprechen kann und die Kommission daraufhin
geschlossen ihr Amt niederlegt. Dieses Amtsenthebungsverfahren sollte
jedoch dahingehend konkretisiert werden, dass das Parlament den Kommissionspräsidenten
nur auf der Grundlage eines konstruktiven Misstrauensvotums - indem
es also zugleich einen neuen Präsidenten wählt - entlassen
kann. Darüber hinaus sollte dem Kommissionspräsidenten das
Recht zugesprochen werden, einzelne Kommissare zu entlassen.
Für einen sichtbaren Präsidenten des
Europäischen Rates
Das Konventspräsidium sieht in seinem Entwurf die Wahl eines hauptamtlichen
Präsidenten des Europäischen Rates für einen Zeitraum von
zweieinhalb bis maximal fünf Jahren (im Falle einer Wiederwahl) vor.
Dieser Vorschlag weist in die richtige Richtung. Die Abkehr vom bisherigen
System der rotierenden Präsidentschaft und die Etablierung eines
Präsidenten des Europäischen Rates fördert die Kontinuität,
Effizienz und Sichtbarkeit der EU nach innen sowie nach außen. Ein
gewählter Präsident könnte den Konsensfindungsprozess unter
den Staats- und Regierungschefs fördern, die politische Dynamik aufrechterhalten
und Stagnation vermeiden.
Nach den Vorschlägen des Präsidiums soll ein künftiger
Präsident des Europäischen Rates auf "seiner Ebene"
die Außenvertretung der Union in Angelegenheiten der Gemeinsamen
Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) wahrnehmen und im Innenverhältnis
den Vorsitz des Europäischen Rates führen sowie seine Beratungen
vorbereiten und leiten. Um seiner Rolle gerecht werden zu können
und um Konkurrenz und Reibungsverluste mit dem Kommission zu vermeiden,
müssen aber einige wesentliche Punkte spezifiziert werden.
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Der Präsident sollte nicht nur auf der höchsten politischen
Ebene die Union nach außen vertreten, sondern vor allem den
Europäischen Rat dabei unterstützen, die Prinzipien und
allgemeinen Richtlinien für die GASP, einschließlich ihrer
Sicherheits- und Verteidigungsdimension (ESVP), zu definieren. Vor
allem könnte ein erfahrener und dauerhaft in Brüssel wirkender
Politiker an der Spitze des Europäischen Rates den Konsensfindungsprozess
unter den Staats- und Regierungschefs und damit die Definition gemeinsamer
Europäischer Positionen fördern - Positionen, die die Interessen
aller Mitgliedstaaten widerspiegeln und nicht lediglich die der größeren
Mitgliedstaaten, wie die Kritiker eines Präsidenten des Europäischen
Rates befürchten.
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Der Präsident wird auf der Basis einer doppelten Mehrheit gewählt,
die die Mehrheit sowohl der Bürger wie auch der Mitgliedstaaten
umfasst. Diese Regelung ist damit eine Sicherheitsklausel sowohl für
große wie auch kleinere Mitgliedstaaten. In einer EU der 25
könnten damit weder die sechs größten noch die19 kleineren
Mitgliedstaaten einen Präsidenten des Europäischen Rates
alleine wählen.
-
Über die Wahl eines Präsidenten hinaus sieht der Vorschlag
des obersten Konventsgremiums vor, dass der Europäische Rat aus
seinen Reihen ein Präsidium bestimmen kann, das aus drei Mitgliedern
besteht. Es bestehen jedoch keine zwingenden Gründe für
die Etablierung eines solchen Präsidiums. Zur Erfüllung
seiner Funktionen sollte der künftige Präsident des Europäischen
Rates ausschließlich vom Generalsekretariat des Rates unterstützt
werden. Die Gesamtkoordinierung auf der Ebene des Rates sollte im
Allgemeinen Rat erfolgen. Die Schaffung eine Präsidiums birgt
dagegen die Gefahr, dass sich ein derartiges Gremium langfristig zu
einem dauerhaften institutionellen Gegenspieler der Kommission entwickeln
könnte.
Für eine klare Trennung von Legislative und Exekutive
Mit Blick auf die zwischenstaatlichen Strukturen der EU beinhaltet der
Vorschlag des Konventspräsidiums nicht nur eine Reform des Europäischen
Rates, sondern auch eine Umstrukturierung des Ministerrates. Konkret sieht
der Entwurf die Trennung der Legislativ- von den Exekutivfunktionen des
Rates vor. Künftig soll ein Legislativrat gemeinsam mit dem Europäischen
Parlament über europäische Gesetze bzw. Rahmengesetze beschließen.
Neben diesem Legislativrat, der einer Staatenkammer gleich kommt,
soll es in Zukunft mindestens vier weitere Ratsformationen geben. Einen
Allgemeinen Rat, der die Arbeiten des Ministerrates koordiniert
und unter Beteiligung der Kommission die Tagungen des Europäischen
Rates vorbereitet, einen Rat für Auswärtige Angelegenheiten,
der die Außenpolitik der Union gemäß den strategischen
Vorgaben des Europäischen Rates formuliert, sowie zwei weitere Ratsformationen
in den Bereichen Wirtschaft und Finanzen sowie Justiz und Sicherheit.
Die Trennung der legislativen von anderen politisch-operativen Funktionen
des Rates ist zu begrüßen, da sie die Effizienz der Entscheidungsprozesse,
die Fähigkeit der EU zur konsistenten Umsetzung beschlossener Politikziele
und die allgemeine Zurechenbarkeit von politischer Verantwortung steigert.
Dennoch besteht auch an dieser Stelle Nachbesserungsbedarf:
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Die Verfassung sollte die primärrechtlichen Regelungen bezüglich
der Staatenkammer, die für alle explizit in der Verfassung genannten
Gesetzgebungsbereiche mitverantwortlich ist, in einem gesonderten
Artikel nach den Bestimmungen über das Europäische Parlament
zusammenführen und sie nicht - wie im gegenwärtigen Entwurf
vorgesehen - unter einem Artikel subsumieren, der sowohl den Legislativrat
wie auch die weiteren Formationen des Rates behandelt.
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Mit Ausnahme des Außenrats, der künftig vom "Minister
für auswärtige Angelegenheiten" geführt werden
soll, wird der Vorsitz in den anderen Ratsformationen nicht klar benannt.
Der Vorschlag des Konventspräsidiums räumt lediglich dem
Europäischen Rat die Möglichkeit ein, im Konsens zu beschließen,
dass der Vorsitz für die Dauer von mindestens einem Jahr von
einem Mitgliedstaat wahrgenommen werden kann. Der Konvent sollte jedoch
den Vorsitz in den einzelnen Ratsformation konkret regeln.
- Der Gesetzgebungsrat könnte wie bisher dem System einer rotierenden
Präsidentschaft unterliegen. Eine derartige Regelung würde
die Vorzüge der Rotation (Prestige-, Sozialisierungs- und Inputfunktion),
die vor allem von Vertretern der kleineren EU-Mitgliedstaaten immer
wieder unterstrichen werden, erhalten und den Mitgliedstaaten ermöglichen,
ihre spezifischen nationalen Politikschwerpunkte auf EU-Ebene einzubringen.
- Die nicht-legislativen Ratsformationen sollten dagegen aufgrund
der Erfordernisse der Kohärenz und Koordination zwischen den
Mitgliedstaaten und der Kommission von Repräsentanten der Mitgliedstaaten
und der Kommission gemeinsam geleitet werden. So sollte der für
die Gesamtkoordination verantwortliche Allgemeine Rat, der
zugleich in der Kooperation mit der Kommission die Tagungen des
Europäischen Rates vorbereitet, gemeinsam vom Kommissionspräsident
und dem Präsidenten des Europäischen Rates geleitet werden.
Die Ratsformationen Wirtschaft und Finanzen sowie Justiz
und Sicherheit, sollten zusammen von dem zuständigen Vize-Präsidenten
der Kommission ("Tampere-Kommissar", "Lissabon-Kommissar")
und einem Repräsentanten der Mitgliedstaaten geleitet werden.
Gegen einen Kongress der Völker
Der Entwurf des Konventpräsidiums schlägt die Schaffung eines
Kongresses der Völker Europas vor, der sich zu einem Drittel
aus Europaparlamentariern und zu zwei Dritteln aus Vertretern der nationalen
Parlamente zusammen setzt. Das einmal im Jahr zusammenkommende Gremium
soll der "gemeinsamen Reflexion über das politische Leben in
Europa" dienen und explizit nicht in das Gesetzgebungsverfahren der
Union eingreifen. Darüber hinaus ist vorgesehen, dass der Präsident
des Europäischen Rates einen Bericht über die Lage der Union
erstattet und der Kommissionspräsident das jährliche Gesetzgebungsprogramm
vorlegt.
Die Schaffung einer neuen Institution ist unnötig. Sie bringt keinen
entscheidenden Mehrwert und führt vielmehr zu einer überflüssigen
Verkomplizierung des Institutionensystems der EU. Anstatt neue Institutionen
zu gründen, sollten die Kompetenzen des Europäischen Parlaments
weiter gestärkt werden. Das Parlament ist das von den Bürgern
Europas legitimierte zentrale parlamentarische Forum, in dem auch die
großen Aussprachen zur Zukunft Europas geführt werden sollten.
Der Präsident des Europäischen Rates und der Präsident
der Europäischen Kommission sollten jährlich im Europäischen
Parlament einen Bericht zur Lage der Union vortragen. Zu diesen Sitzungen
können die Vorsitzenden der nationalen Europaausschüsse sowie
die Präsidenten der nationalen Parlamente eingeladen und ihnen ein
Rederecht eingeräumt werden.
Und was die Vorbereitung folgender Revisionen einer neuen EU-Verfassung
betrifft, sollte dieser Konvent eine so erfolgreiche Arbeit leisten, dass
er sich selbst als Vorbild künftiger Reformgremien unverzichtbar
macht.
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EU-Konvent
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