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P o s i t i o n David gegen Goliath: Kommunalwahlen in BelarusMinsker Memorandum für demokratische Kommunalwahlen Minsk/ München, 25. Februar 2003
Am 2. März 2003 finden in Belarus Kommunalwahlen statt. Diese Wahlen der lokalen Räte werden aber keine freien und fairen Wahlen sein. Schon im Vorfeld beklagt die Opposition die Repressionen und Beschränkungen durch die staatliche Exekutive. Junge Oppositionelle wurden am Valentinstag mit Plakaten "I love Belarus" in Minsk verhaftet, Oppositionspolitiker werden mit fadenscheinigen Argumenten von den Wahlen ausgeschlossen und die Herausgeber regionaler Zeitungen klagen über Druck seitens des Lukaschenko-Regimes. Fundamentale demokratische Grundsätze werden in Belarus nach wie vor nicht eingehalten, wie etwa die Standards der OSZE vom Kopenhagener Gipfel 1990, die Praktischen Leitlinien der OSZE für demokratische Wahlen vom November 2002 oder aber auch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und die Europäische Menschenrechtskonvention. Bereits bei den Kommunalwahlen 1998, den Parlamentswahlen 2000 und den Präsidentschaftswahlen 2001 dokumentierten internationale und einheimische Wahlbeobachter, dass die Wahlen die demokratischen Standards der OSZE verletzt haben. Trotz der ungerechten Rahmenbedingungen haben sich auch Vertreter des demokratischen Spektrums Belarus entschieden, bei den Kommunalwahlen zu kandidieren. Ihr Ziel ist es, das System durch Mitwirkung "von unten" zu demokratisieren. Als Jugendorganisation der "Vereinigten Bürgerpartei" beteiligt sich die "Belarussische Vereinigung Junger Politiker" am Wahlkampf und kandidiert für die örtlichen Räte. Im Rahmen eines gemeinsamen Projektes mit dem Centrum für angewandte Politikforschung (C·A·P) hat Belarussische Vereinigung Junger Politiker ein Memorandum für demokratische Kommunalwahlen formuliert. Minsker Memorandum für demokratische KommunalwahlenKommunalwahlen sind ein fundamentaler Bestandteil eines demokratischen Systems. Die Schaffung einer demokratischen, leistungsfähigen und transparenten Kommunalpolitik zählt zu den Herausforderungen der Transformation. Um das politische System zu legitimieren, Partizipation und Kontrolle auszuüben, politische Interessen zu artikulieren sowie politischen Nachwuchs zu rekrutieren, müssen die Wahlen demokratische Standards erfüllen. Dies ist bei den Belarussischen Kommunalwahlen am 2. März 2003 nicht der Fall. Zur Erfüllung demokratischer Minimalstandards fordern wir: 1. Die Reform der Wahlgesetzgebung: Die Wahlgesetzgebung muss dahingehend
reformiert werden, dass die Mitglieder der Wahlkommissionen das gesamte
politische Spektrum repräsentieren. Die Wahlgesetzgebung muss einen
freien, fairen und gerechten Wahlkampf ermöglichen. 2. Beschwerde- und Klagemöglichkeiten: Die Wahlgesetzgebung muss
einheitliche rechtliche Beschwerde- und Klagemöglichkeiten enthalten,
die als transparentes und faires Instrument für das gesamte politische
Spektrum nutzbar sind. 3. Erweiterung der Rechte der Kandidaten nach demokratischen Grundsätzen:
Die formalen Voraussetzungen zur Zulassung der Kandidaten dürfen
nicht mehr gezielt als restriktives Instrumentarium zur Ausschaltung der
Opposition verwendet werden. Die Registrierung der Kandidaten muss nach
demokratischen und transparenten Prinzipien erfolgen. 4. Ein freier, gerechtet und demokratischer Wahlkampf: Die Kandidaten
müssen die rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten
haben, ihren Wahlkampf zu gestalten. 5. Medienfreiheit: Pluralistische Medien und gerechter Zugang zu den
Medien sind eine unabdingbare Voraussetzung für Demokratie. 6. Unabhängige nationale und internationale Wahlbeobachtung:
Die Wahlbeobachtung sollte von den Amtsinhabern unterstützt und nicht
im Gegenteil behindert werden. 7. Bürgernaher und problemorientierter Wahlkampf als Ausgangspunkt
einer demokratischen Regionalpolitik: Der kommunale Wahlkampf muss lokale
Probleme und Interessen identifizieren, Lösungsansätze vorschlagen
und diese entsprechend in Programme umsetzen. Die Wählbarkeit ("passives
Wahlrecht") sollte streng daran gebunden sein, dass die Kandidaten
ihren Hauptwohnsitz tatsächlich im Wahlbezirk haben. 8. Neudefinition der in der Verfassung vorgesehenen Kompetenzen der
kommunalen Exekutive und Legislative: Die Rechte der kommunalen Räte
bei der Aufstellung und Kontrolle des Budgets müssen gestärkt
werden. Dezentralisierung sollte als Instrument zur Stärkung der
Demokratie von unten sowie zur effektiveren Wahrnehmung staatlicher Verantwortung
begriffen werden. Dafür müssen der Finanzföderalismus und
das Steuersystem reformiert werden und adäquate Ausgabenrichtlinien
geschaffen werden. LinksOSCE/
ODIHR Belarus Document
of the Copenhagen Meeting of the Conference on the Human Dimension of
the OSCE, Copenhagen 1990 Zentrale Wahlkommission
der Republik Belarus Vereinigte Bürgerpartei
Charta 97 AnsprechpartnerinDr. Iris Kempe |